Touristenführungen
Am ersten Januar 2018 treten neue Regelungen in Kraft, um in Brügge Touristenführungen zu veranstalten oder durchzuführen, darunter unter anderem eine verpflichtende Registrierung.
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Lesen Sie hier die Polizeiverordnung für organisierte Touristenführungen, die am 24. Oktober 2017 vom Gemeinderat der Stadt Brügge verabschiedet wurde.
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Lesen Sie hier eine Übersicht von Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Warum werden Touristenführungen in Brügge reglementiert? Was bedeutet das und auf wen trifft die neue Regelung zu? Wie beantragt man eine Genehmigung oder Zulassung? An wen wende ich mich bei Fragen? Das erfahren Sie auf dieser Seite.
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Um Touristenführungen in Brügge veranstalten zu dürfen benötigen Sie eine Genehmigung.
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Als Gästeführer werden betrachtet: Die Person, welche die Teilnehmer einer Touristenführung herumführt, führt oder begleitet, unabhängig davon, ob der- oder diejenige selbst Veranstalter ist oder in Auftrag oder auf Rechnung des Veranstalters handelt.
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Hier finden Sie eine Übersicht der Unternehmen, Organisationen oder Vereine, die eine Genehmigung erhalten haben, um Touristenführungen in Brügge zu veranstalten.