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Um eine Genehmigung zu beantragen

Als Veranstalter wird betrachtet: Die Person, das Unternehmen, die Organisation oder der Verein, der Touristenführungen anbietet, plant und die ausführenden Begleiter koordiniert.

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Hier finden Sie die vollständige Polizeiverordnung für Touristenführungen.

Hier finden Sie am häufigsten gestellten Fragen. 

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