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Fremdenverkehrsabgabe

Die Stadt Brügge erhebt eine Fremdenverkehrsabgabe von 2,83€ (ohne Mehrwertsteuer) pro Person und pro Nacht.

Diese Abgabe gilt für sämtliche Unterkunft (Hotels, Gästezimmer, Jugendherbergen usw.), mit Ausnahme von Ferienwohnungen, die einer Pauschalabgabe unterliegen. Kinder unter 18 Jahren sind von der Abgabe ausgenommen. Wenn die Unterkunft mehrwertsteuerpflichtig ist und eine Weiterberechnung der Fremdenverkehrsabgabe an den Gast erfolgt, was international gängig ist, wird die Steuer um die Mehrwertsteuer (derzeit 6%) erhöht.

Wir weisen darauf hin, dass diese neue Abgabe in Brügge nicht höher oder sogar niedriger ist als ähnliche Abgaben in nahegelegenen Städten.

Im Rahmen der Anwendung der Steuerregelung werden folgende Begriffe definiert: 

  1. Tourist: jede Person, die im Hinblick auf Freizeitaktivitäten, Entspannung, persönliche Entwicklung, berufliche Praxis oder geschäftlichen Kontakt in eine andere Umgebung als ihr tägliches Lebensumfeld zieht oder sich dort aufhält. 
  2. Touristische Unterkunft: jede Konstruktion, Einrichtung, jeder Raum oder jedes Gelände, in welcher Form auch immer, die einem oder mehreren Touristen die Möglichkeit bietet, gegen eine Gebühr eine oder mehrere Nächte zu bleiben, und die auf dem touristischen Markt angeboten wird.
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